Große finanzielle Beträge fließen in Gemeinschaftsprojekten in aller Regel nicht. Dennoch gibt es einige rechtliche Fallstricke, wenn Gartenprojekte und Initiativen über den Verkauf von Erzeugnissen oder im Rahmen von Veranstaltungen zu Einnahmen kommen. Die Experten von anstiftung & ertomis erklären in ihrem kostenfreien Webinar, was es zu beachten gibt.
In vielen Gartenprojekten geht dieser Tage die Saison wieder los. Dabei wird nicht nur gepflanzt und geerntet. Auch Tauschbörsen, Workshops, Flohmärkte, kulturelle Veranstaltungen und das eine oder andere Fest mit kulinarischem Angebot gehören zum sozialen Austausch einfach dazu. Wo aber Speisen und Getränke, manchmal auch Erzeugnisse aus dem Garten verkauft oder auf Spendenbasis angeboten werden, gibt es einige rechtliche Auflagen zu beachten. Das gilt umso mehr als Gartenprojekte in der Regel auf einer gemeinnützigen Trägerschaft aufbauen. Eben diesen Fragen wird sich am 23. April 2015 das kostenfreie Webinar „Gemeinnützigkeitsrechtliche Aspekte von Verkaufsaktivitäten“ in Gartenprojekten widmen. Dafür hat die anstiftung den Vereinsexperten Dr. Christoph Hüttig von der Stiftung Mitarbeit als Referenten gewonnen. Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bis spätestens zum 16. April erforderlich.
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